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Vereinte Nationen

Strompreisbremse

Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Strompreisbremse (auch Strompreisdeckel) beschlossen. Diese tritt ab Januar 2023 in Kraft und wird mit dem März Abschlag umgesetzt. Sie gilt voraussichtlich bis Dezember 2023, kann jedoch durch die Bundesregierung bis April 2024 verlängert werden.

Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt:

Für Kunden, die bis zu 30.000 kWh Jahresverbrauch hatten, wird für 80% des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) der Strompreis auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt.

Für Verbraucher, welche > 30.000 kWh im Jahr verbraucht haben, werden 70% des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet. Hierzu wird als Referenzpreis der reine Energiepreis i. H. v. 13 Cent netto pro kWh herangezogen.

Für den Strom, den Verbraucherinnen und Verbraucher über die 70% / 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

Der Bundestag hat nun zum 01. August 2023 die Änderung des Strompreisbremsengesetzes gebilligt. Die Änderung beinhaltet u. a. eine Obergrenze für zeitvariable Tarife für Verbraucher unter 30.000 kWh/Jahr.

Der Niedertarif wurde somit auf einen Kilowattpreis von 28 ct begrenzt.

Es wird also ein Referenzpreis aufgrund der Zeitanteile (bezogen auf eine Woche) ermittelt.

Hochtarif (Tagstrom) 40ct/kWh von 06:00 bis 22:00 Uhr (16 Stunden) und Niedertarif (Nachtstrom) 28ct/kWh: 22:00 bis 06:00 Uhr (8 Stunden). Damit ergibt sich einen Referenzpreis von 36,08 ct/kWh für diese Abnahmestelle.

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