
Änderungen bei An- und Abmeldungen ab 06.06.2025
Bisher war es möglich, Stromverträge bis zu 6 Wochen rückwirkend an- oder abzumelden.
Ab dem 6. Juni 2025 ist dies durch rechtliche Vorgaben nicht mehr möglich!
Der Ursprung rührt daher, dass es weitläufige Änderungen in den Stromfristen und -prozessen auf dem deutschen Energiemarkt gibt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb 24h vollzogen und an jedem Werktag möglich sein.
Diese technischen Änderungen haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages!
Zudem wird die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) bedeutender und wird zur Pflichtangabe bei Ummeldungen. Diese besteht aus 11 Ziffern und stellt eine eindeutige Identifikationsnummer dar.
Vor diesem Hintergrund hat der BDEW mit weiteren Verbänden der Energie- und der Wohnungswirtschaft ein Faltblatt entwickelt. Es enthält praxisnahe Checklisten für Mieter und Vermieter, Hinweise zur korrekten Ablesung von Zählerständen und konkrete Beispiele für Übergabeprotokolle. Ziel ist es, Fehlanmeldungen, Streitfälle und Abrechnungsprobleme zu vermeiden.